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CHIRURGIE
Entfernung von gutartigen und bösartigen Hautveränderungen
Die Beseitigung von bestimmten Hautveränderungen - insbesondere Hauttumoren - gelingt oft nur mittels einem operativen Eingriff. Diese führen wir in unserer Praxis in lokaler Betäubung mit größtmöglicher Sorgfalt durch. Neben den bösartigen stellen auch einige gutartige Hautveränderungen Indikation zur chirurgischen Entfernung dar.

Melanom (Schwarzer Hautkrebs)

Basaliom (Basalzellkarzinom)

Plattenepithelkarzinom

Lipome (Fettgewebsgeschwulste)

Zysten, Grützbeutel, Atherome

Akne inversa, Abszesse
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